Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Montega AG

Stand: Februar 2022

1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen („Kunde“) und uns, der Montega AG, Schauenburgerstraße 10, 20095 Hamburg, Deutschland („Montega“), vertreten durch den Vorstand (Alexander Braun und Pierre Gröning), über unsere Online-Plattform CONNECT www.emittenten.montegaconnect.de („Plattform“) geschlossenen Verträge.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Montega ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung oder Kündigung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax), abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

2 Voraussetzung für Beauftragung zur Durchführung eines Events
2.1 Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags zur Durchführung eines virtuellen oder lokalen Events über unsere Plattform ist, dass der Kunde sich für den „persönlichen Kundenbereich“ registriert hat und über Login-Daten verfügt.
2.2 Das Angebot auf unserer Plattform richtet sich an Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB ist ein Unternehmer eine juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3 Leistungsumfang
3.1 Der Kunde kann Montega mit der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von virtuellen bzw. lokalen Events beauftragen, an dem nach Wahl des Kunden neben institutionellen Investoren auch ausgewählte Fachpressevertreter teilnehmen können.
3.2 Montega wird das beauftragte Event auf der Plattform sowie per E-Mail innerhalb des CONNECT-Netzwerks bewerben und hierüber informieren. Zudem stellt Montega dem Kunden auf dessen Wunsch für die Dauer der Vertragslaufzeit eine internetbasierte Anmeldeseite für externe Teilnehmer zur Verfügung, die der Kunde im Rahmen von Werbemaßnahmen seinerseits nutzen kann.
3.3 Der Kunde kann über den persönlichen Kundenbereich einsehen, welche Investoren und ggf. Fachpressevertreter sich für die Teilnahme an dem vom Kunden beauftragten Event interessieren bzw. angemeldet haben. Montega garantiert keine Mindestteilnehmerzahlen an dem vom Kunden beauftragten Event.
3.4 Die Dauer des Events, die Anzahl der Meetings, die Art und Weise der Durchführung (virtuell oder lokal) sowie die Anzahl der zugelassenen Teilnehmer hängt von dem vom Kunden beauftragten Event ab. Der Umfang der jeweils buchbaren Events ergibt sich im Einzelnen aus den in der jeweiligen Eventübersicht auf der Plattform beschriebenen Bestandteilen.
3.5 Der Veranstaltungsort eines lokalen Events kann der Kunde im Auftragsformular auswählen. Die Durchführung eines lokalen Events an einem anderen Veranstaltungsort als im Auftragsformular auswählbar ist nicht möglich.

4 Vertragsschluss
4.1 Angaben zu buchbaren Events im Internet oder in Broschüren, Katalogen oder sonstigen Materialien von Montega sind – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – hinsichtlich des Leistungsumfangs freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss durch Montega dar.
4.2 Der Kunde wählt im persönlichen Kundenbereich der Plattform das jeweilige zu beauftragende Eventpaket aus, indem der Kunde durch Klick auf den entsprechenden Button auswählt und in der Auftragsmaske die erforderlichen personen- bzw. unternehmensbezogenen Daten einträgt. Um die Beauftragung abzuschließen, hat der Kunde den Button „Auftrag erteilen“ anzuklicken und gibt damit ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
4.3 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Montega kommt erst zustande, wenn Montega die Bestellung durch eine gesonderte Erklärung per E-Mail annimmt. Der Kunde wird gebeten, regelmäßig den SPAM-Ordner seines E-Mail-Postfachs zu überprüfen.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Sofern der Kunde ein virtuelles Event beauftragt, hat der Kunde die seinerseits für die Leistungserbringungen erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere Hardware, Internetverbindung, aktuellste Version des Browsers etc.) auf eigene Kosten zu schaffen.
5.2 Der Kunde wird Montega ggf. erforderliche Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre auf Anfrage von Montega rechtzeitig vor Durchführung des Events zur Verfügung stellen und bei Bedarf konkretisieren.
5.3 Der Kunde hat Montega unverzüglich mitzuteilen, wenn einer oder mehrere für das jeweilige Event angemeldeten Vertreter des Kunden nicht teilnehmen können. Montega hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag nach Ziff. 7 zu kündigen.

6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Sämtliche Preisangaben auf unserer Plattform sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die Abrechnung des beauftragten Events erfolgt nach Durchführung und Abschluss der vertragsgegenständlichen Leistung.
6.3 Der in der Rechnung angegebene Kostenbeitrag ist sofort fällig und unverzüglich nach Zugang der Rechnung zu bezahlen. Die Bezahlung des Kostenbeitrags hat durch den Kunden per Überweisung an das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
6.4 Der Kunde kommt mit Überschreiten des Zahlungstermins in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
6.5 Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7 Kündigung des Vertrags und Stornierung von Veranstaltungen
7.1 Montega behält sich die jederzeitige Kündigung von diesem Vertrag vor, falls eine Bestimmung dieses Vertrages nicht eingehalten wird. Montega ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen, wenn (a) sich zu wenige Teilnehmer für ein Event angemeldet haben oder (b) die für die Durchführung des Events erforderlichen Daten und Informationen nicht bereitstellt oder (c) die für ein Event angemeldeten Unternehmensvertreter nicht oder nicht alle teilnehmen können.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
7.3 Der Kunde kann gebuchte Veranstaltungen jederzeit stornieren. Bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungstermin reduziert sich der Kostenbeitrag des Kunden um 50%. Nach diesem Datum wird der volle Kostenbeitrag fällig.

8 Höhere Gewalt
8.1 Ein Event kann von beiden Parteien außerdem abgesagt werden, sofern ein außergewöhnliches Ereignis, welches von Montega auch bei Beachtung der zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, eintritt. Außergewöhnliche Ereignisse liegen insbesondere im Falle von Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Epidemien, Pandemien oder der daraus folgenden Restriktionen oder Cyber-Attacken oder sonstigen Fällen höherer Gewalt vor.
8.2 Für den Fall des Eintritts der Unmöglichkeit werden die Parteien einen angemessenen neuen Zeitpunkt für ein alternatives lokales bzw. virtuelles Event vereinbaren, wobei grundsätzlich ein Alternativtermin innerhalb der nächsten 12 Wochen als angemessen gilt. Lehnt der Kunde den von Montega vorgeschlagenen Alternativtermin ab, hat Montega das Recht, bis zu 50% des Kostenbeitrags in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn Montega durch die Planung des lokalen oder virtuellen Events nicht erstattungsfähige Kosten entstanden sind. In diesem Fall bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass Montega keine Kosten entstanden oder diese wesentlich niedriger sind, als von Montega geltend gemacht.

9 Haftung
9.1 Montega haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
9.1.1 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Montega bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet Montega unbeschränkt.
9.1.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von Montega beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
9.2 Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
9.3 Im Fall der Beauftragung eines virtuellen Events ist eine Haftung bei Zugangsmanipulationen durch Dritte für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, Software und Daten Dritter sowie bei Schadsoftware Dritter ausgeschlossen. Die Haftung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn das Event aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (Verschulden Dritter, schuldhaftes Verhalten eines Kunden, Fehlanwendungen), über das Internet nicht erreichbar ist.
9.4 Erstattungsansprüche eines Kunden wegen bloß temporärer Störungen eines Events (insbesondere bei virtuellen Events) sind ausgeschlossen.

10 Freistellung
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die anwendbaren gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, einzuhalten.
10.2 Montega ist nicht für Schäden oder Verluste verantwortlich, die einem Dritten dadurch entstehen, dass der Kunde oder einer seiner Bevollmächtigten oder Angestellten die für diesen geltenden gesetzlichen Verpflichtungen nicht einhält. Der Kunde wird Montega von jeglichen Verlusten, Kosten, Auslagen oder Ansprüchen, einschließlich aller angemessenen Rechtskosten und -auslagen im Zusammenhang mit Klagen, Ansprüchen oder Verfahren (unabhängig davon, ob diese Klagen oder Verfahren erfolgreich sind oder nicht) freistellen, die Montega dadurch entstanden sind, dass der Kunde oder einer seiner Bevollmächtigten oder Angestellten gegen seine gesetzlichen Verpflichtungen verstoßen hat.

11 Urheber und Nutzungsrechte
11.1 Geistiges Eigentum von Montega
11.1.1 Im Rahmen dieser AGB findet keine Übertragung von Eigentumsrechten an geistigem Eigentum statt. Die Rechte an vorbestehenden Materialien (insbesondere Dokumentationen, Schriftwerke, Protokolle, Eventunterlagen oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke) einschließlich der daran vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen und Verbesserungen verbleiben bei Montega. Dies umfasst auch das Eigentum an allen Handelsgeheimnissen, Urheberrechten und geistigen Eigentumsrechten, die damit im Zusammenhang stehen.
11.1.2 Montega räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Montega an den Kunden übergebenen Materialen ein, soweit dies für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistung durch den Kunden erforderlich ist.
11.2 Geistiges Eigentum des Kunden
11.2.1 Die gesamten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Vertrags bestehenden Rechte, Eigentumsrechte und Interessen des Kunden bleiben im Eigentum des Kunden. Alle Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Vertrages bestehenden Rechte, Eigentumsrechte und Interessen des Kunden durch Montega erfolgen zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung des Kunden, dem Montega alle Rechte abtritt und zwar einschließlich unbekannter Nutzungsarten.
11.2.2 Der Kunde räumt Montega ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an den von ihm an Montega zur Durchführung des Events übermittelten Daten und Informationen ein.

12 Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
12.2 Die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistung nach Ziffer 3 geht mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden sowie weiterer Nutzer der Plattform (insbesondere ggf. Investoren und Fachpressevertretern) einher. Dem Kunden werden im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten (z.B. Profildaten und Research-Abrufe von Teilnehmern bzw. Nutzern der Plattform) offengelegt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen.

13 Schlussbestimmungen
13.1 Montega ist berechtigt, freie Mitarbeiter und Mitarbeiter anderer Unternehmen mit der Erbringung der Leistung zu betrauen oder sich zur Erfüllung der Leistung der Unterstützung durch Drittunternehmen zu bedienen.
13.2 Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Schriftlichkeit nach diesen AGB erfordert die Schriftform.
13.3 Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
13.4 Montega darf den Kunden mit dessen Unternehmenskennzeichen und -bezeichnung als Referenzkunden benennen. Der Kunde kann allerdings bei wichtigen Gründen widersprechen.
13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in dem Vertrag.

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